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Oft gestellte Fragen

Fragen rund um das Nikko Dojo werden hier beantwortet. Andere Fragen können Sie gerne per Email an uns senden.

01. Wer kann Mitglied im Nikko Dojo werden?

Im Nikko Dojo e.V. kann jeder Mitglied werden, der ersthaft interessiert ist. Man muss nicht zwangsläufig Karate betreiben um bei uns Mitglied zu sein. Jede andere Sportart wird durch uns auch unterstützt.

02. Mit welchen Alter kann man eintreten?

Wir nehmen Kinder ab 6 Jahren im Nikko Dojo auf. In Ausnahmefällen entscheidet der Trainer mit dem Vortsand über eine frühere Aufnahme.

03. Wie wird man Mitglied im Nikko Dojo?

Um Mitglied im Nikko Dojo e.V. zu werden muss man zunächst einen Mitgliedsantrag stellen. Der Mitgliedsantrag ist schriftlich und im Original beim Vorstand einzureichen. Liegt der Mitgliedsantrag vor, entscheidet der Vorstand über die Aufnahme. Der Antrag kann entweder per Post angefordert werden oder zu allen Trainingszeiten persönlich abgeholt werden.

04. Was ist das Nikko Dojo überhaupt?

Das Nikko Dojo hat sich aus der Idee heraus gegründet gemeinsam zu trainieren. Unabhängig von Verbänden und Stilen. Aber auch um Budokas eine Plattform zu bieten, auf der wir uns als Gemeinschaft „Nikko Dojo“, um auftretende Probleme zusammen kümmern können. Ob es hierbei um Prüfungen geht oder Fortbildung.

Es gilt: Wir unterstützen unsere Mitglieder Verbandsübergreifend mit Rat und Tat. Wir stehen jedem Mitglied zur Seite und helfen Probleme zu lösen.

05. Wann und wie muss ich Kündigen?

Die Mitgliedschaft muss vier Wochen vor einem Quartalsende schriftlich gekündigt werden.

c/o Thomas Züllich
Berghofer Weg 15
15569 Woltersdorf

Telefon: +49 (0) 3362 740112

WIR SIND MITGLIED

DKV
Deutscher Karate Verband
KDB
Karate Dachverband Land Brandenburg
Koshinkan
Koshinkan
LSB
Landessportbund Brandenburg